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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Christine P. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Christine P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Haustein,

wir sind eine GbR -Hausmeisterdienste.Unsere Auftragslage ist im Prinzip gut gewese(seit 2002) . Nun hatten wir aber 2Jahre mit dem Winterdienst Pech (kein Schnee) und unsere Umsätze waren im Keller.Wir haben deshalb von der ARGE Harz IV bekommen. Nun verlangt aber die ARGE das wir so schnell wie möglich soviel Aufträge bekommen das wir von der Unterstüzung
wegkommen. Was eigentlich auch unser Wunsch und Bestreben ist.Nun unsere Frage: Darf die ARGE verlangen das wir unsere Firma aufgeben müßen ,wenn wir nicht binnen eines Jahres soviel Verdienst haben uns selbst zutragen? Wir sind beide 50 Jahre alt und haben 2002 unsere Firma ohne Bankkredite, aufgebaut. Unsere Einnahmen haben sich schon verbessert , aber es reicht noch nicht zum selbsttragen . Und unsere zweite Frage ist: Müßen wir,wenn die ARGE uns das Geld streicht und unsere Firma nicht mehr ist einen 1€ job annehmen ? Wir haben uns selbst bemüht aus unserer Krise Arbeitslosigkeit raus zu kommen ,weil wir auf den Arbeitsmarkt trotz intensiver Bemühungen keine Arbeit bekamen und sollen jetzt wo wir eine Krise haben bestraft werden und unsere jahrelange Arbeit einfach weg werfen. denn wir bekommen keine Arbeit mehr (Alter). Bitte antworten Sie uns .
MfG Ch.Pester

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Pester,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20. August und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen nur allgemein antworten kann. Denn erstens darf ich Ihnen keine Rechtsauskunft geben, da ich nicht zugelassener Anwalt bin und zweitens kenne ich die genauen Umstände Ihres Falles nicht.

Aber grundsätzlich darf die ARGE Ihnen durchaus eine Frist setzen, binnen der Sie ohne Unterstützung auskommen müssen. Denn solange Sie die Unterstützung als Selbständige erhalten, genießen sie gewisse Privilegien. Sie stehen beispielsweise nicht zur Vermittlung zur Verfügung.

Sollten Sie Ihre Firma tatsächlich aufgeben müssen, unterliegen Sie anschließend denselben Bedingungen wie andere auch.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe mit den allerbesten Wünschen für Sie persönlich und für Ihr Unternehmen und mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein