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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Hannelore N. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Hannelore N. bezüglich Jugend

Frage zum Entwurf, die weibliche Beschneidung als Straftat zu werten: Sie haben §1631 d BGB zugestimmt.
Die Beschneidung der m/w Vorhaut ist eine alte Tradition. Propheten kamen beschnitten zur Welt. Ibn Qudamah: "Beschneidung ist eine Pflicht für den Mann und eine Ehre für die Frau, aber es ist für sie keine Pflicht. Die Beschneidung der Frau ist grundsätzlich nicht haram, jedoch EMPFOHLEN."
Im Judentum ist Beschneidung Pflicht. Ein unbeschnittener Jude ist ein Paradoxon. Rabbis Morsiano oder Teichtal machen sich für den Erhalt der Metzitzah B´peh stark. Rabbi Goldschmidt erklärt, das Aussaugen sei Tradition. Rabbi Metzger erklärt, dass es nicht ohne Betäubung stattfinden darf. Die Beschn., sei ein "Stempel auf dem Körper eines Juden, von dem man sich nie verabschieden kann." Es ist also wichtig, Kinder zu beschneiden, um sie in Gemeinschaften aufzunehmen. (Kindeswohl!)
Irrtümlicherweise wird die weibl. und männl. Beschneidung als Verstümmelung gesehen. Bei der leichten Form wird nur die (Klitoris-)vorhaut entfernt/nur angeritzt! Genitalien bleiben intakt!
Im Islam ist die weibl. Beschneidung nicht negativ: Mohammed:„Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann“.
Laut Art. 3 GG dürfen Mädchen nicht im Empfangen von Ritualen benachteiligt werden! Bundestag: http://bit.ly/ZdArsK
Die Gefahr beim Verbot weiblicher Beschn. ist, dass diese illegal stattfindet!
Würden Sie das religiöse Leben befürworten, indem Sie der Mädchenbeschneidung (wie bei der männlichen) zustimmen, so diese lege artis durchgeführt wird damit der Beschneidungstourismus aufhört? Ihre Zustimmung NUR, wenn das Genital nicht verändert, analog zur männlichen Beschn., völlig intakt bleibt. Wenn nicht die Klitorisvorhaut entfernt werden darf, würden Sie stattdessen KONSEQUENTERWEISE dem symbolischem Anritzen als Alternative zustimmen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Nero,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema „Beschneidungen“, auf das ich Ihnen gerne antworte.

Die FDP-Bundestagsfraktion wendet sich gegen die Gleichsetzung der Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen mit der Beschneidung von Jungen und Männern. Im Gegensatz zur männlichen Beschneidung zielt die weibliche Genitalverstümmelung zumeist noch immer auf die vollständige Zerstörung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane und der sexuellen Empfindsamkeit ab und beinhaltet kein „symbolisches Anritzen“.

Unter den Folgen der Genitalverstümmelung haben die betroffenen Frauen ihr Leben lang zu leiden. Neben den psychischen und physischen Leiden führt der Eingriff mitunter auch zu schrecklichen Verletzungen bei der Geburt und zu einer erhöhten Säuglingssterblichkeit.
Ich halte es daher grundsätzlich für sachwidrig, die beiden Praktiken miteinander zu vergleichen - zumal auch die UNO die weibliche Genitalverstümmelung als Menschenrechtsverletzung bewertet.

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt daher den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, bei seinem Einsatz gegen die weibliche Genitalverstümmelung. Das BMZ setzt sich für Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen ein, die zukünftige Genitalverstümmelungen verhindern können.
So macht sich das BMZ im politischen Dialog mit Kooperationsstaaten, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, mit Nachdruck für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls stark. Das Maputo-Protokoll der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sieht unter anderem zahlreiche Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung vor, wie etwa die entwicklungspolitischen Leitfäden für die schulische Erziehung sowie die Durchführung sogenannter Generationendialoge.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein