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Heinz-Peter Haustein
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Frage von Frank N. •

Frage an Heinz-Peter Haustein von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Haustein!

Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 14.05. Leider haben Sie meine Fragen in keiner Weise ausreichend beantwortet.

Ich möchte Ihnen die Fragen noch einmal stellen.

1. Warum setzen Sie sich nicht für eine nach dem Grundgesetz gültige Wahl 2009 ein? Die Parteien begehen mit dieser Wahl einen bekannten und nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes einen "Verfassungsbruch". Klagen werden so oder so kommen, egal ob aufgestellte und nicht gewählte Parteimitglieder oder unterlegene Parteien.

2. Wann wird nach dem Artikel 146 des Grundgesetzes eine neue Verfassung erstellt und vom Volk beschlossen!
Zitat " Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
das jetzige Grundgesetz wurde in keiner Zeit vom Volk beschlossen, weder vor der Vereinigung geschweige denn nach der Vereinigung"

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

zu Ihrer Frage nach der Aussetzung oder Verschiebung der Bundestagswahl verweise ich auf meine Antwort vom 05.05.

Zur Frage nach unserer Verfassung möchte ich Ihnen antworten:

Bei Vollendung der deutschen Einheit stellte sich die Frage, ob dieser Weg über Art. 23 GG a.F. oder über Art. 146 GG a.F. beschritten werden soll. Herrschende Auffassung war, dass beide Möglichkeiten alternativ nebeneinander bestehen. Letztlich ist die Einigung 1990 auf Wunsch der frei gewählten Volkskammer auf der Grundlage von Art. 23 GG a.F. erfolgt. Durch den Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz auch für die neuen Länder in Kraft getreten. Damit ist das Grundgesetz zur Verfassung für das vereinigte Deutschland geworden. Eines weiteren Verfahrens nach Art. 146 GG bedarf es daher nicht mehr. Art. 146 GG kommt heute nach allgemeiner Auffassung nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Vorschrift enthält keinen Auftrag zum Erlass einer neuen Verfassung. Unabhängig von Art. 146 GG ist das Grundgesetz daher die geltende Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Und es ist, wie ich Ihnen bereits schrieb, meiner Meinung nach eine Verfassung, auf die wir stolz sein können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und verbleibe

mit einem herzlichen Glück Auf

Heinz-Peter Haustein