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Heinz Paula
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Frage von Gunther A. •

Frage an Heinz Paula von Gunther A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Paula,

in allen bisherigen Abstimmungen dieser Legislaturperiode haben Sie so abgestimmt wie der Großteil Ihrer Fraktion. Nur bei der Abstimmung über die Änderung des Stammzellenschutz-gesetzes wurde der Fraktionszwang explizit aufgelöst. Daher nun meine Frage an Sie, der Sie ja erst über die Landesliste der Partei in den Deutschen Bundestag eingezogen sind:

In Artikel 38 Absatz 1 heißt es "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Sind Sie wirklich nur Ihrem Gewissen unterworfen oder doch mittels Zwang an Aufträge und Weisungen Ihrer Partei gebunden?
(p.s. : wenn Sie nur Ihrem Gewissen unterworfen sind, wie können Sie dann nach der Zustimmung zur Verschleuderung von Volksvermögen per Privatisierung der Deutschen Bahn noch ruhig schlafen?)

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Andersen,

Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Bundestag erfolgt im Allgemeinen nach einer eingehenden Reflexion, die sich auf sachliche, überzeugende Argumentationen stützt. Einen „Fraktionszwang“ gibt es de facto nicht – da haben Sie natürlich Recht – in der Regel aber versuchen die Abgeordneten einer Partei meistens, eine gemeinsame Position zu finden, um als Partei glaubwürdig zu bleiben. Der Wähler will ja - berechtigterweise - wissen, wofür die Partei steht, der er am Wahltag möglicherweise seine Stimme gibt.

Am Beispiel der DB-Teilprivatisierung, das Sie ja angesprochen haben, lässt sich gut veranschaulichen, wie eine Partei eine tragfähige Position in einem solchen Meinungsbildungsprozess findet: Zunächst wurden zahlreiche Gutachten zur Frage der Teilprivatisierung der DB eingeholt und analysiert. Daraufhin kam es zur Gründung einer themenspezifischen Arbeitsgemeinschaft innerhalb der SPD-Fraktion. Im Anschluss an die üblichen Anhörungen im Bundestag wurde die Frage noch einmal intensiv innerhalb der eigenen Fraktion diskutiert.

Unabhängig von dieser eher „methodischen“ Frage möchte ich gerne auch noch einmal in inhaltlicher Hinsicht zu Ihrem Vorwurf Stellung nehmen. Wie Sie sicherlich wissen, liegt das Vorhaben der Teilprivatisierung der DB Mobility Logistics momentan auf Eis – und es wird wohl auch nicht vor dem Jahre 2010 verwirklicht werden. Dennoch gibt es viele Gründe, die für diese Teilprivatisierung sprechen.

Um eine „Verschleuderung von Volksvermögen“ – wie Sie es formulieren - handelt es sich keinesfalls, da die Konzernmutter DB AG sowie die Schienennetze, die Stationen und auch die Energieversorgung weiterhin zu 100% im Eigentum des Bundes verbleiben. Teilprivatisiert wird lediglich die DB Mobility Logistics, eine Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind – und auch hiervon nur maximal 24,9 Prozent. Im Umkehrschluss heißt das: 75,1 Prozent der Gesellschaft werden NICHT privatisiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Heinz Paula