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Frage von Volker S. •

Frage an Heinz Paula von Volker S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Paula,

vielen Dank für ihre Antwort.

Sie schreiben: "[...]Viele neue Bestimmungen sind zu Gunsten des Datenschutzes bzw. des einzelnen Bürgers eingebracht worden."

Wenn "zu Gunsten" bedeutet, umfassend und ohne Anlass im privaten Kernbereich überwacht werden zu können, klingt das für mich nach typischem Neusprech. Ich würde es so sehr begrüßen, wenn Politiker die Dinge öfter beim Namen nennen würden... http://sz-magazin.sueddeutsche.de/index.php?id=110&tx_ttnews[catSelection]=6&tx_ttnews[showUid]=346&tx_ttnews[tt_news]=3658&cHash=93277d69c6

Bezüglich der Verfassungstreue der Politik stimmt es mich jedenfalls nachdenklich, wenn 4 von 5 Gesetzen zur Überwachung als "verfassungsfeindlich" von Gerichten gestoppt werden müssen. Sie nicht?

Zitat: "Neu ist beispielsweise der Schutz von Journalisten und Medienmitarbeitern vor der Beschlagnahme von Informationen [...]."

Hört sich nach einer tollen Neuerung an. Nur: warum beschweren sich auch die Berufgeheimnisträger lautstark über das neue Gesetz und bitten den Bundespräsidenten um ein Veto?
http://www.heise.de/newsticker/meldung/99860

Zitat: "[es] gelten weiterhin die bestehenden Schutzbestimmungen wie beispielsweise die Voraussetzung des Vorliegens einer schweren Straftat [...]"

Das stimmt offensichtlich nicht. In der Neufassung des § 100g Absatz 1 Strafprozessordnung heißt es klipp und klar: „Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, das jemand als Täter oder Teilnehmer ... eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat, so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten ... erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist." (BT-Drs. 16/5846, S. 13)

Die Begründung des Gesetzentwurfs weist ausdrücklich darauf hin, dass hier durchaus an Delikte wie die Bedrohung oder Beleidigung am Telefon gedacht wurde.
Ging es nicht ursprünglich um den int. Terrorismus?

Grüße, Volker Stock

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stock,

ich gebe Ihnen insofern Recht, als es sich in diesem Fall um eine schwierige Gratwanderung zwischen dem Schutz des Bürgers und der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bzw. dem Datenschutz und dem Schutz der Privatsphäre des Bürgers handelt.

Es ist unsere Aufgabe, als Politiker diesen Grat zu beschreiten, indem wir Lösungen finden, die sowohl dem Schutz der Privatsphäre des einzelnen Bürgers als auch dem Schutze der Allgemeinheit vor der Bedrohung des Terrorismus und anderen Gefahren wie z.B. dem Kindesmissbrauch dienen.

Dem Datenschutz wird ja auch insofern weiterhin Genüge geleistet, als beispielsweise die Inhalte der via Telekommunikation geführten Kommunikationen weiterhin nicht gespeichert werden.

Erlauben Sie mir eine Gegenfrage: Welche Maßnahmen würden Sie denn als Politiker ergreifen, um die Bevölkerung vor dem internationalen Terrorismus, aber auch z.B. vor dem Kindesmissbrauch oder gezieltem Telefon-Stalking zu beschützen?

Beispiel Kinderpornographie: Auf dem Stockholmer Weltkongress gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996 wurde von 122 Staaten eine Erklärung unterzeichnet, in der es unmissverständlich heißt: "Jedes Kind hat ein Recht auf umfassenden Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung oder sexuellen Mißbrauchs."

Wie soll effektiv gegen Kinderpornographie-Ringe im Internet (also einem Beispiel für die von Ihnen erwähnte "Straftat mittels Telekommunikation") vorgegangen werden? Wie gegen Absprachen von Terroristen via Telefon oder Internet?

Mit erweiterten Kompetenzen für die Ermittler (bei denen es sich übrigens um eine EU-Richtlinie handelt) – in einem entsprechenden Rahmen natürlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Paula