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Heinrich Niemann
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Frage von Antonia L. •

Frage an Heinrich Niemann von Antonia L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Niemann,

ich habe das Gefühl, dass sich ihre Partei immer erst zu den Wahlen um das Siedlungsgebiet kümmert. Von ihrer Konkurrenz bekommen wir mindestens einmal im Jahr Post, sie wachen erst zu den Wahlen auf.

Warum liegen ihnen die Interessen der Anwohner des Elsensees, die gegen den Bau eines Freibades sind, nicht genauso am Herzen wie die Interessen der "armen" Kinder in der Großsiedlung?

Mit freundlichen Grüßen

Anja Langer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Langer,

was die Postsendungen anderer Parteien betrifft - und auch die gegenwärtige Wahl-Materialschlacht meiner Kontrahenten von der CDU in meinem Wahlkreis zeigt das - so mögen Sie wohl Recht haben. Der LINKS-Partei steht soviel Geld nun doch nicht zur Verfügung. Auch berichten nicht alle Zeitungen ausgewogen über die Aktivitäten unserer Partei im Vergleich zu anderen Parteien. Ich würde mir da auch eine bessere Situation wünschen, auch dass wir uns als Partei was ausdenken müssen, um trotzdem besser wahrgenommen zu werden.
Aber in der Praxis kümmert sich die LINKE auch in den Siedlungsgebieten sehr intensiv um die Probleme und die Sorgen der BürgerInnen. Bezirksverordnete und andere Mitglieder unserer Partei sind in Projekten oder in Vereinen wie dem VDGN aktiv, leiten den Ausschuss der BVV für die Siedlungsgebiete, arbeiten in anderen Ausschüssen, die sich ebenfalls mit Siedlungsthemen befassen. Die Mitglieder der LINKEN wie Eberhard Roloff, Lore Held oder Regina Kittler, die im Wahlkreis Biesdorf kandidiert, haben dafür gesorgt, das solche Themen wie das verfehlte Straßenausbaubeitragsgesetz oder der Bau der TVO überhaupt auf die Tagesordnung des Senats gekommen sind. Nicht wenige Anfragen und Anträge sind von der LINKEN in der BVV gestellt worden. Es ist auch das Ergebnis der Arbeit der Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle und der Stadträte der LINKEN, dass z.B. die soziokulturelle Infrastruktur in den Siedlungen erhalten bleiben konnte, Grünanlagen und Spielplätze entstanden sind. ... Ich selbst habe mich sowohl als Stadtrat, aber auch seit ich im "Ruhestand" bin, ständig mit der Entwicklung in den Siedlungsgebieten befasst. In jüngster Zeit als Vereinsvorsitzender für den Wiederaufbau des Schlosses Biesdorf, für die gute Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtung "Am Hultschi", für Lösungswege der Idee eines Bürgerhauses in Mahlsdorf-Süd.

Ihre Frage zum Elsensee:

Sehr geehrte Frau Langer,
ich befürchte, dass Ihre Fragestellung und Ihre Vermutung zu meiner Haltung auch etwas mit den Aussagen zu tun hat, die z.B. Herr Czaja in seinen Briefen und Statements zur Frage eines Freibades am Elsensee verbreitet.
Ich finde es schon bedenklich, wenn Sie einen Unterschied in der Wertigkeit zwischen Interessen von Kindern und von Anwohnern in den Raum stellen.
Gerade weil es verschiedene, ja auch gegensätzliche Interessen geben kann, hat der Gesetzgeber mit dem Baugesetzbuch und anderen gesetzlichen Regelungen klar vorgegeben, wie in solchen Fällen bei Bauvorhaben zu verfahren ist. Dabei sind selbstverständlich die Belange, die legitimen Interessen der Anwohner von großer Bedeutung.
Ob aber und an welchem Ort ein Freibad entstehen kann, hängt selbstverständlich nicht allein von den Anwohnern ab. Hier sind alle Gesichtspunkte zu prüfen und gegeneinander abzuwägen. Das Land Berlin hat mit dem seit Jahren geltenden Flächennutzungsplan am Elsensee eine Freibademöglichkeit vorgesehen. Diese Option war bekannt, übrigens schon seit den 80er Jahren des vorigen Jhd. Der Bezirk hat dazu ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen ist. Dass es in unserem Bezirk und auch im Nachbarbezirk keine geordnete sichere Freibademöglichkeit gibt, ist ein Defizit der Daseinsfürsorge, das gerade für Kinder und Familien behoben werden sollte. Ein anderer möglicher Standort ist nicht in Sicht.
Das Bebauungsplanverfahren kann nun nicht einfach so abgebrochen werden, weil es einige Bürger oder auch eine Partei so will. Die Investorin und Eigentümerin hat auch das Recht, zu wissen, ob und wie ihr Grundstück bebaut werden kann, so wie jeder andere Grundstückseigentümer auch. Wenn im Ergebnis des Verfahrens ein Freibad möglich ist, dann wird auch mit dem Bebauungsplan und anderen vertraglichen Regelungen festgelegt, wie die Lärmproblematik zu lösen ist oder wie der Verkehr zu organisieren ist, dass die Anwohner nicht mehr als zulässig davon betroffen sind.

In der Hoffnung, Ihnen mit meiner Antwort einige Ihnen noch nicht bekannten Informationen gegeben zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich Niemann