
Antwort 17.08.2011 von Heiner von Marschall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Grenze liegt dort, wo Rechte anderer (auch z.B. Ihrer Familie) verletzt werden. Um zwei Extrembeispiele zu nennen: Eine Zwangsheirat verletzt das Recht der Frau auf Selbstbestimmung, ein sogenannter "Ehrenmord" verletzt das Recht auf körperliche Unverletztheit. (...)
