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Heiko Thomas
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Frage von Verena T. •

Frage an Heiko Thomas von Verena T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thomas,

in Ihrer heutigen Pressemitteilung auf der HP der Grünen Berlin schreiben Sie u.a. "Seit heute ist klar: Senator Czaja muss auch die Frage der E-Zigarette im Nichtraucherschutzgesetz klären.
Ganz offensichtlich ist die E-Zigarette nicht die bessere Zigarette, sondern verursacht erheblichen gesundheitlichen Schaden für alle."

Den E-Zigarettenkonsumenten ist bewusst, dass es die Grünen mit allen Mitteln darauf anlegen, E-Zigaretten unter das NRSG zu zwingen, auch und obwohl diese keine Schadstoffe freisetzen, die dies rechtfertigen. Ist IHNEN eigentlich bewusst, dass Sie damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 2 befürworten?

Und die Drittschädigung wird hier ja mal wieder eindeutig auf manipulativem Wege herbei geredet, nicht zum ersten Mal.
Die Untersuchung, auf die sich das BfR beruft, und auf die Sie sich beziehen, wenn Sie von "erheblichem gesundheitlichem Schaden" sprechen, hätten Sie sich evtl mal genau ansehen sollen, bevor Sie "einen erheblichen gesundheitlichen Schaden" als bewiesen betrachten. Wir haben es getan.

Direkter Vergleich in mg/m³

........................Zigarette ..... e-Zigarette
Formaldehyd ........ 85,71 ............... 7,97
Acetaldehyd ...18.571,44 ............... 9,87
Aceton ........... 5.000,00 ............... 2,72
Acrolein .......... 1.285,71 ............... 6,30

Und das auch nur bei exzessiv unsachgemäßer Benutzung der E-Zigarette (=totale Überhitzung) bei einem Zugvolumen von 500ml/Minute gegenüber dem durchschnittlichen Zugvolumen an Tabakzigaretten von 280ml/min.

http://vapersnetwork.org/documents/Uchiyama%20ea%202010.pdf

Meine Frage lautet: Was sagen Sie zu den tatsächlichen Inhalten der wissenschaftlichen Untersuchung?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Teller,

wie ich bereits zu einer anderen Anfrage geschrieben habe, beziehe ich mich nur unter anderem auf Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und die Beantwortung der Bundesregierung einer kleinen Anfrage vom 29.02.2012. Die Datenlage zum Thema ist wahrlich vielschichtig (Auch wenn immer noch recht wenige wissenschaftliche Studien vorliegen). Vor allem bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen E-Zigaretten sowie deren Herstellern. Deshalb ist auch Ihre Angabe zu den „tatsächlichen“ Inhalten der wissenschaftlichen Untersuchung des BfR keinesfalls stichhaltig geschweige denn aussagekräftig. Noch dazu geben Sie einen Link an, der alles andere als vertrauenswürdig ist. Trotzdem versuche ich Ihnen gerne zu erklären, warum ich die E-Zigarette als gesundheitsgefährdend erachte. Um nur ein paar Punkte zu nennen: Erstens ist der Dampf der Liquids nicht immer frei von krebserregenden Substanzen und liegt sogar oft oberhalb der zulässigen Innenraumgrenzwerte. (Vgl. Drucksache 17/8772, S. 5.) Mögliche Gefährdungen hängen aber auch von den örtlichen Gegebenheiten, wie Belüftung und Raumgröße ab. Das hat jedoch wiederum Auswirkungen auf Menschen in unmittelbarer Umgebung.

Zweitens ist das Risiko einer Intoxikation bei E-Zigaretten wesentlich höher, da Nutzung und Zugang auch für Kinder leichter möglich sind. Nikotinhaltige Liquids und Nachfülllösungen bei der E-Zigarette stellen im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen wegen der konzentrierten Nikotinmengen eine deutlich größere Gefährdung dar.

Drittens besitzt die E-Zigarette, solange sie Nikotin enthält, akutes wie auch chronisches Gefährdungspotential. Denn: „Nikotin ist der weltweit am häufigsten verbreitete Suchtstoff. Obwohl der Anteil der Raucher in Deutschland stetig sinkt, ist ein Viertel der Bevölkerung über 14 Jahren Raucher. Jährlich sterben in Deutschland bis zu 140.000 Men-schen an Krebs-, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, die auf Tabakkonsum zurückzuführen sind [1]. 25-30 Prozent aller Krebs-Todesfälle resultieren direkt vom Rauchen.“ (Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG), 22.02.2013)

Wenn Sie mein Engagement für eine gesunde Bevölkerung in Berlin und meinen Versuch der Aufklärung von Gefahren für die Gesundheit als Angriff Ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung verstehen, dann kann ich das keinesfalls nachvollziehen. Letztendlich entscheiden immer noch Sie, was Sie zu sich nehmen wollen. Mein Job ist es jedoch, dafür zu sorgen, dass Risiken, selbst wenn diese noch nicht abschließend eingeschätzt wurden, bekannt zu machen. Deshalb verstehe ich auch nicht, was ich „davon haben sollte“, wenn ich Risiken der E-Zigarette benenne und mich für eine weitergehende wissenschaftliche Untersuchung einsetze.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Thomas