Was meinen Sie mit Ihrer Äußerung (48. Sitzung Bundestag) das Bargeld wäre mit der EU-Verordnung gestärkt worden? Wo Eurobargeld bisher als "alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel" machtvoll bestand.
48. Sitzung 21. Bundestag: Ihre Aussage „Und auch in der EU-Verordnung zum digitalen Euro wird zukünftig die Akzeptanz des Bargelds allgemein festgeschrieben, also sogar eine Stärkung des Bargelds.“ https://dserver.bundestag.de/ (ab Seite 2627). Die EU-Bargeldverordnung zeigt nun deutliche Nachteile des Bargeldes gegenüber dem elektronischen Zahlungsmittel (Annahmeverpflichtungen in Handel / Behörden, Auszahlungsverpflichtungen der Banken, Gebührenfreiheit, Zugänglichkeit Einzahlungsmodalitäten). https://bargeldverbot.info/2025/12/01/ungleichbehandlung-bargeld-digitaleuro/
Antwort ausstehend von Heiko Hain CSU

