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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Guy S. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Guy S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,

2009 schrieben Sie....
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Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die weibliche Genitalverstümmelung als Körperverletzung in Deutschland bereits jetzt strafbar ist; und auch die Beihilfe durch Eltern oder Verwandte. Beschnittene Männer und Jungen, die diesen Eingriff als körperliche Misshandlung empfinden, können in Deutschland ebenfalls Anzeige wegen Körperverletzung erstatten – das entsprechende Gesetz spricht ganz neutral von Personen. Den Betroffenen muss in solchen Fällen Hilfe zu Teil werden.
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Wie würden Sie sich Heute zu dem Thema äußern, insbesondere zur beabsichtigten Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungs, durch den geplanten §1631d?

Welche Möglichkeiten hat denn ein Junge überhaupt Anzeige zu erstatten, bei den herrschenden Verjährungsfristen?

Wie werden Sie sich in der bevorstehenden Abstimmung verhalten?

Mit frdl. Gruß,
Guy Sinden

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sinden,

vielen Dank für Ihre Email, die Sie mir über abgeordnetenwatch haben zukommen lassen.

Sie haben aus einer Antwort von mir aus dem Jahr 2009 zitiert. Die Frage ging damals auf einen Gesetzentwurf zur weiblichen Genitalverstümmelung zurück. Ich habe in meiner damaligen Antwort auch darauf hingewiesen, dass weibliche Genitalverstümmelung und männliche Beschneidung nicht gleichzusetzen sind, auch wenn für beide Praktiken der Begriff „Beschneidung“ verwendet wird. Das sehe ich auch heute noch so. Denn die weibliche Genitalverstümmelung ist eine – so auch von der UNO so bewertete – Menschenrechtsverletzung der Frauen.

Die weibliche Genitalverstümmelung dient innerhalb von ungleichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen in vielen Ländern als Kontrolle der weiblichen Sexualität und verhindert die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen. Sie stellt einen sehr gravierenden, äußerst schmerzhaften Eingriff dar und hat lebenslange Schmerzen und Folgen für die Gesundheit von Frauen bei Schwangerschaft und Geburt zur Folge. Mir ist es wichtig, dass diese beiden Themenkomplexe nicht miteinander vermischt werden.

In der Frage der männlichen Beschneidung, die ja seit Monaten öffentlich diskutiert wird, hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von unserer Fraktion geprüft wird. Ich persönlich bin der Ansicht, dass in jedem Fall eine unzureichende Behandlung ausgeschlossen werden muss, d.h. es muss sichergestellt sein, dass eine Beschneidung nur durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen wird. Der Gesetzentwurf wird sich auch daran messen lassen müssen, ob er eine gründliche Abwägung zwischen Gesundheitsinteressen einerseits und einem respektvollem Umgang mit religiösen Überzeugungen andererseits darstellt.

Mit freundlichen Grüßen nach Freiburg
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul