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Hartfrid Wolff
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Frage von Erich-Günter K. •

Frage an Hartfrid Wolff von Erich-Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolff,
Die sogenannten Snowden-Enthüllungen veranlassen mich als besorgter Bürger, Ihnen als Mitglied des PKGr diese Fragen vorzulegen, die meines Wissens bisher von den Massenmedien noch nicht behandelt worden sind.

Wo etwa werden überall sensible Daten verarbeitet? Beispiele:

Öffentliche Verwaltung (Meldewesen, Justiz, Polizei, Finanzen, Jobcenter)
Gesundheitswesen (Krankenkassen)
Energieversorgung (Kraftwerk-Steuerungsanlagen)
Verkehrsleitsysteme (Straßen, Wasser, Luft)
Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Börse)
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Medienhäuser, Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten
Freie Berufe: Arztpraxen, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien
Unternehmen aller Größen von Konzernen bis zu Kleinbetrieben

Sie alle geben allein in Deutschland zusammen vermutlich jährlich 3-stellige Milliardenbeträge aus für die Sicherung ihrer Daten und gegen Missbrauch und Zugriff von innen und außen. Ein lukrativer und nicht nur US-dominierter Markt für IT-Anbieter, die Sicherheitslösungen dafür anbieten.

Mein Vorschlag für eine Frage an die Verantwortlichen unserer Nachrichtendienste:
Wäre es theoretisch denkbar und ist es technisch möglich, dass im Zuge der berichteten verdachtslosen Datenspeicherung von welchem Dienst in welchem Land auch immer, quasi als Beifang ein Datenzugriff auf die erwähnten Beispiele möglich ist?

Freundlich grüßt mit Dank für die Kenntnisnahme
Erich-Günter Kerschke
Brüder-Grimm-Straße 30
50997 Köln

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kerschke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch vom 05. August 2013.

Was technisch möglich ist, ist zunächst nicht automatisch eine politische Frage. Durchaus aber die Befugnisse des Speicherns und der Weiternutzung der Daten, und zwar unabhängig, ob diese von privaten oder öffentlichen Institutionen erhoben oder genutzt werden. Denn hierbei geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren Daten gespeichert und genutzt werden und wurden. Was Nachrichtendienste fremder Staaten für Daten abfragen, erheben und über welche konkreten Befugnisse diese verfügen, unterliegen seitens der dortigen Behörden ebenfalls der Geheimhaltung. Insofern ist es schwer, eine klare Auskunft dazu zu geben.

Gleichwohl ist sicher zu stellen, dass im Zuge der Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten, durch Anfrage unserer Dienste gegenüber Partnerdiensten, keine deutschen Datenschutzstandards umgangen werden können. Auch ist unter befreundeten Staaten ein gemeinsames Verständnis zum Datenschutz notwendig. Deshalb habe ich auch bereits gefordert, ein internationales Abkommen abzuschließen, in denen hohe Datenschutzstandards, die Rechtshilfe-Bedingungen und die konkrete Ausformung der Kooperation geregelt wird.

Die FDP tritt als entschiedene Bürgerrechtspartei dafür ein, deutsche Dienste und Behörden nur in absolut notwendigem Maße und unter Wahrung der engen gesetzlichen Grenzen Daten zu erheben. Die Vorratsdatenspeicherung beispielsweise, also die anlasslose Speicherung von IP-, Handy- und eMail-Verbindungsdaten, hat die FDP als einzige Partei bisher klar abgelehnt.

Zugleich muss die Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste nachhaltig verbessert werden. Der Bundestag muss deutlich erweiterte Kontrollbefugnisse bekommen. Derzeit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf die Informationen angewiesen, die die Nachrichtendienste ihnen freiwillig geben. Bislang hat nicht zuletzt die SPD diese Reformvorschläge der FDP abgeblockt.

Mit freundlichen Grüßen
Hartfrid Wolff