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Antwort von Harald Terpe
Bündnis 90/Die Grünen
• 20.07.2009

(...) Die Annahme, dass Behinderte nur in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist lebensfremd. Das Zeitalter der Mobilität verlangt auch von Menschen mit Behinderungen einen großen Aktionsradius. Eine Neuregelung muss diesen geänderten Realitäten Rechnung tragen. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 21.07.2009

(...) Die von Ihnen erwähnte Ausnahme nach § 4a AMG betrifft nicht nur die autogene Stammzelltransplantationen, sondern - wie Sie der Vorschrift entnehmen können - sämtliche autologen Gewebespenden, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit auf den Spender rückübertragen werden. Darunter fällt beispielsweise auch die vorübergehende Entnahme von Schädelkalotten oder die Transplantation von Haut nach schweren Verbrennungen. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 15.07.2009

(...) Ein Grundrecht auf Wohnen sehen wir insgesamt kritisch, da es wohl keine praktischen Auswirkungen hätte. Wichtiger und dringender sind aus meiner Sicht ganz konkrete Maßnahmen, die die Situation einkommensschwacher Menschen verbessern und so Wohnungslosigkeit vermeiden. (...)

Frage von Heribert K. • 13.07.2009
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Bündnis 90/Die Grünen
• 14.07.2009

(...) Derzeit hapert es vor allem auf Landesebene an der Überprüfung der gesetzlichen Krankenkassen. Häufig geben die Berichte der Landesrechnungshöfe darüber Auskunft, ob bzw. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 15.07.2009

(...) Grundsätzlich aber halte ich die uneinheitliche Regelung vom Umgang mit hämatopoetischen Stammzellen, je nachdem ob sie aus peripherem Blut oder Knochenmark gewonnen werden, für sachlich nicht gerechtfertigt, und sehe die Ausweitung der Vorschriften des AMG auf diese Produkte mit Sorge. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 13.07.2009

(...) Statt dem Heilsversprechen eines bedingungslosen Grundeinkommens zu folgen, plädiere ich für eine integrative Sozialpolitik. Ich setze dabei sowohl auf die Erhöhung der Transferleistungen zur Sicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums als auch auf die Stärkung von Wunsch- und Wahlrechten der Leistungsempfänger sowie auf eine weitgehende Individualisierung der Leistungen. (...)

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