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Harald Noack
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Frage von Martin E. •

Frage an Harald Noack von Martin E. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Dr. Noack,

die geplante Zwangsquotierung widerspricht nach Meinung div. Juristen gegen das Grundgesetz; ganz besonders gegen Artikel 3, demnach Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zusätzlich hat der eur. Gerichtshof in der nahen Vergangenheit festgestellt, dass eine "positive Diskriminierung" rechtswidrig ist. Wenn nun Sie der Ansicht sind, man könne die Quote in privaten Unternehmen rechtskonform gestalten, ist dann jeder Artikel des Grundgesetzes nach politischen Belieben in Kern und Wesen rechtskonform abänderbar? Zweite Frage: Haben Sie sich in den letzten Jahren gefragt, warum die Bundestagsparteien immer weniger Vertrauen in der Bürgerschaft genießen und warum gerade die SPD und CDU eine hohe Zahl von Parteiaustritten, wie auch schwindender Wählerschaft hinnehmen muss? Kann es nicht sein, dass sich gerade Männer nicht mehr von den klassischen Volksparteien vertreten fühlen, eben weil eine parteienübergreifende Koalition feministische Anliegen durchwinkt?

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Antwort von
CDU

Lieber Herr Eberth,

seit 1986 bin ich Mitglied des Kreistages Göttingen und seit 1991 Fraktionsvorsitzender. Ich habe die Einrichtung der Gleichstellungsstelle maßgeblich mitgestaltet. Seit mehr als zehn Jahren bin ich stellv. (und Gründungs-) Vorsitzender des Vereins "Frau und Betrieb" Göttingen. Ich bin Seniorpartner einer mittelständisch strukturierten Anwaltskanzlei mit 10 Anwälten und über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Meine Dissertation über "Sozialstaatsklauseln und juristische Methode" (summa cum laude, selbst geschrieben und bei NOMOS veröffentlicht) fußt auf dem Schnittbereich von Grundgesetz und Wirtschaftsrecht. Ich bin nach allem der festen Überzeugung, dass wir nach wie vor erhebliche Anstrengungen machen müssen, um zu einer Gleichstellung von Mann und Frau zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Noack