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Hans-Werner Kammer
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Frage von Karl L. •

Frage an Hans-Werner Kammer von Karl L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kammer,

Ihre Mitteilung "Verantwortungsvoll mit der Traditionsschifffahrt umgehen" habe ich mit Befremden gelesen.

Von welcher "Traditionsschifffahrt" sprechen Sie? Selbstverständlich ist Ihnen bekannt, dass es in Deutschland bereits strikte Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe gibt (eben jene, die nun überarbeitet werden sollen), die deutschen Traditionsschiffe werden regelmäßig von unabhängigen Gutachtern überprüft. Von daher bin ich überrascht, wenn Sie einen schlimmen Unfall auf einem NIEDERLÄNDISCHEN Schiff anführen, das gar nicht von den deutschen Vorschriften betroffen ist. Die in den letzten Jahren untergegangenen Segelschiffe waren eben keine deutschen Traditionsschiffe und unterlagen nicht den hier geltenden Sicherheitsbestimmungen.

Tatsache ist: zieht man die Unfallberichte der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung heran, so gab es von 2002 bis 2016 gerade mal sieben Unfälle von deutschen Traditionsschiffen - ohne einen einzigen Totalverlust. 7 Verletzte in 14 Jahren auf über 100 in Fahrt befindlichen Schiffen - nicht schön, doch die Zahlen zeigen: das Bemühen des BMVI sollte eher dahin gehen, den Straßenverkehr sicherer zu machen, von dem ich auf der Anfahrt zum Hafen weitaus gefährdeter bin als durch den Aufenthalt auf dem Schiff.

Sie unterstellen, dass die Traditionsschiffer sich einem einfachen Erste-Hilfe-Kurs verweigern. Fakt ist: die Traditionsschiffsträger engagieren sich bereits seit langer Zeit über geltende Vorschriften hinaus um die Ausbildung ihrer ehrenamtlichen Besatzung. Kommen Sie doch einmal zu Besuch z.B. beim Ausbildungstörn des Vereins CLIPPER Deutsches Jugendwerk zur See e.V. Ein mehrtägiger qualifizierter Erste-Hilfekurs ist Teil des Programms, ebenso Feuerlösch- und Leckbekämpfungsübungen in Zusammenarbeit mit der deutschen Marine und Seenotübungen mit der DGZRS.

Bitte treten Sie in Dialog mit den Betroffenen, damit die deutsche Traditionsschifffahrt nicht Opfer falscher Aussagen wird. Danke.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lauer,

die Zahl der Zwischenfälle mit Traditionsschiffen, die ein Zeugnis nach der Traditionsschiffsrichtlinie besitzen oder beantragt haben, liegt bei über 100. Über den Ernst des Zwischenfalls ist damit wenig gesagt. Eine vertiefte Untersuchung hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung - BSU - in der Tat nur bei 7 Vorfällen vorgenommen. Allerdings prüft die BSU keineswegs alle Unfälle. Ausschließlich bei „sehr schweren Unfällen“, also einem Seeunfall, der einem Schiff zustößt und bei dem es zu einem Totalverlust des Schiffes, zum Tod eines Menschen oder zu einer erheblichen Verschmutzung kommt, ist eine offizielle Untersuchung zwingend.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das Verkehrsministerium unabhängig von der Frage bisheriger Unfälle prüfen muss, ob Handlungsbedarf besteht. Wenn es zu Todesfällen im Anwendungsbereich der Regelung kommt, wird niemand die Aussage des Ministeriums akzeptieren, bisher sei ja noch nichts passiert. Das Ministerium steht in der Verantwortung für das Wohl der Fahrgäste. Das muss in Einklang gebracht werden mit den Interessen der Traditionsschiffer, die einem Hobby nachgehen und dies oft mit ehrenamtlichen Engagement verbinden.

Bezüglich der Erste-Hilfe-Kurse: In der Lokalpresse wurden die regelmäßigen Schulungen als fragwürdig bezeichnet (Anzeiger für Harlingerland vom 11.2.2017; S. 3). Dagegen verwahre ich mich. Da professionelle Helfer nicht innerhalb von Minuten am Unfallort sein können, sind zum Wohl der Fahrgäste höhere Anforderungen als im Straßenverkehr zwingend. In küstennahen Gewässern bis 30 Seemeilen vor der Küste und bei weniger als 80 Passagieren reicht es aus, wenn ein Besatzungsmitglied regelmäßig alle 5 Jahre einen zweitägigen Kurs absolviert. Das ist in der Sache gerechtfertigt. Allein auf freiwillige Fort- und Weiterbildungen zu setzen, wäre fahrlässig.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Kammer