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Antwort von Hans-Peter Uhl
CSU
• 13.01.2015

(...) Sie problematisieren in Ihrer Anfrage, dass Ihre Krankenkasse auch 2015 denselben Beitragssatz wie 2014 erhebt, d.h. (...) Dazu ist anzumerken, dass es das Ziel des Bundesgesetzgebers war, mit dem GKV-FQWG ab 2015 den Krankenkassen wieder mehr Beitragsautonomie zu geben und damit einen fairen Wettbewerb zugunsten der Versicherten auch auf der Beitragsseite zu fördern. (...) Neben den bestehenden allgemeinen Wechselmöglichkeiten hat der Bundesgesetzgeber dabei den Versicherten bei der erstmaligen Erhebung sowie Erhöhung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Insofern steht es Ihnen in diesen Konstellationen frei, eine Krankenkasse zu wählen, die u.U. (...) An dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass der Wettbewerb der Krankenkassen sich nicht nur auf Beitragshöhe, sondern auch auf zusätzliche Leistungen und Services erstreckt. (...)

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