(...) Was das Bauprojekt als solches angeht, so würde ich mir wünschen, dass mit Hilfe von Heiner Geißler ein neuer Gesprächsfaden zustande kommt, der auch größere Transparenz über die Kosten herstellt - sowohl für den Fall der Baufortsetzung als auch für alternative Planungen. Generell finde ich, sollten nicht nur die vorübergehenden Lasten gesehen werden, sondern auch ein Gespür entwickelt werden für den Reiz des geplanten Bauprojekts - sowohl in verkehrlicher, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. (...)
(...) Gern werden Gespenster gesehen, so als stünde eine Überwachungsdiktatur bevor. (...) Unabhängig von dieser Frage kann Vorratsdatenspeicherung natürlich eine wesentliche Hilfe sein, um die Inverkehrbringung bzw. (...)
(...) Ablieferer radioaktiver Abfälle, z.B. Kernkraftwerksbetreiber, gesetzlich verpflichtet, die gegenwärtigen und zukünftigen Kosten für die Endlagerung (Errichtungs- und Betriebskosten) einschließlich der Kosten der späteren Stilllegung der Endlager zu tragen. Auch die Kosten für die Planung und Standorterkundung für ein Endlager für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle sind danach von den Verursachern zu tragen. Für die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle, dies sind im Wesentlichen abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken und Rückstände aus der Wiederaufarbeitung, wird Gorleben auf seine Eignung untersucht. (...)
(...) Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes. Bei aller verständlichen Enttäuschung über ausgebliebene Einkommenszuwächse werden die Beschäftigten außerhalb des öffentlichen Dienstes, die vom realen Arbeitsplatzverlust bedroht sind, eine Rechnung kaum nachvollziehen können, die ausbleibende Einkommenszuwächse mit Gehaltsrückständen gleichsetzt. (...)
(...) Das Einkommensteuergesetz folgt der Logik, dass jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird. Besserverdienende tragen entsprechend mehr zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte bei als Geringverdiener. (...)
(...) Jedenfalls ist Ihre Vermutung unzutreffend, dass wir in einem provisorischen bzw. irgendwie ungenügenden verfassungsrechtlichen Zustand leben würden. (...)