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Hans-Michael Goldmann
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Frage von Johannes K. •

Frage an Hans-Michael Goldmann von Johannes K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Goldmann,

jedes mal wenn ich bei einer ec-Kartenzahlung eine Unterschrift leisten muss, bekomme ich am Kassenzettel eine ziemlich ausführliche Einverständniserklärung vorgelegt, die mich darüber aufklärt, dass meine Daten zwecks möglichem Zahlungsausfall (usw.) gespeichert werden. Dies ist datenschutzrechtlich wahrscheinlich notwendig und an sich ja lobenswert. Aber wer nimmt sich schon die Zeit diese Einverständniserklärung genau durchzulesen wenn an der Kasse hinter einem die "Schlange" schon ungeduldig wartet? Fast niemand. Und genau das finde ich ausgesprochen bedenklich, denn die Bürgerinnen und Bürger sollten m.E. nicht tagtäglich dazu erzogen werden Dinge zu unterschreiben die sie nicht gelesen haben.
Könnten Sie sich vorstellen, sich konkret für eine praktikablere und trotzdem datenschutzrechtlich korrekte Lösung einzusetzten, die dem tagtäglichen zigtausendfachen Nicht-Lesen-und-Unterschreiben an den deutschen Kassen ein Ende bereitet (zumal bei einer Kartenzahlung mit PIN eine solche Einverständniserklärung offensichtlich nicht notwendig ist)?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kitzinger,

vielen Dank für Ihre aus verbraucherpolitischer Sicht sehr interessante Frage.
Bevor ich dazu übergehe, wofür ich mich politisch bei dieser Problematik einsetze, lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den anderen von Ihnen angesprochenen Aspekten sagen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die langen Einverständniserklärungen umständlich erscheinen, zumal nach Ihren Schilderungen oftmals nicht genügend Zeit vorhanden ist, um diese in Ruhe durchzulesen. Das Problem ist mir nicht unbekannt, da auch ich hin und wieder dieses Zahlungsverfahren nutze.
Allerdings muss ich gerade aus verbraucherpolitischer Sicht dazu raten, dass Sie sich die Zeit nehmen zu lesen, was sich auf dem Bon befindet, das ist Ihr gutes Recht, auch wenn der Rest der Schlange ungeduldig warten muss.
Um die ganze Situation für Sie in Zukunft zu erleichtern, kann ich Ihnen an dieser Stelle noch folgende Information geben. Auf der Rückseite des Bons befinden sich grundsätzlich immer die AGB´s des jeweiligen Unternehmens. Diese sind in Bezug auf das Lastschriftverfahren fast bei jedem Anbieter identisch und bestehen aus:

1. Der Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
2. Der Ermächtigung zur Adressweitergabe durch die Bank, falls ein Einzug des Betrags vom Konto nicht möglich ist.
3. Der Ermächtigung zur Weitergabe und Speicherung der Sperrdatei.

Grundsätzlich möchte ich Ihnen auch noch einmal den elementaren Unterschied zwischen dem Lastschriftverfahren und dem Pin-Verfahren verdeutlichen.
Das Lastschriftverfahren ist ein lokaler Prozess, d.h. wenn Sie mit Ihrer EC-Karte bezahlen, wird kein Kontakt zu Ihrer Bank hergestellt. Das bedeutet nichts Geringeres, als dass Sie mit Ihrer Unterschrift bürgen, weil erst einige Tage später die Abbuchungserlaubnis bei der Bank eingeht und das jeweilige Unternehmen erst dann das Geld erhält und die Sicherheit hat, dass Sie als Kunde zahlungsfähig sind!

Das Pin-Verfahren hingegen ist natürlich für Händler als auch Verbraucher sicherer und daher ganz eindeutig zu empfehlen. Dies begründet sich damit, dass beim Zahlungsvorgang sofort eine Verbindung zum jeweiligen Bankserver hergestellt wird und das Geld für die Transaktion sofort freigegeben wird.
Sie sehen, man kann beide Zahlungssysteme nicht miteinander vergleichen, weil es sich um rechtlich völlig unterschiedliche Fälle handelt.

Leider benutzt der Großteil der Unternehmen noch das Lastschriftverfahren, weil es einfach günstiger ist. Sie werden sich sicher vorstellen können, dass die Banken den Service beim Pin-Verfahren und den direkten Kontakt mit dem jeweiligen Bankserver leider nicht kostenfrei für die Händler anbieten, das Lastschriftverfahren ist daher einfach kostengünstiger!

Ich persönlich würde dem Pinverfahren immer den Vorzug geben, weil es sich als einfacher und sicherer erweist, denn eine Unterschrift kann viel schneller gefälscht werden, als dass die Pin-Nummer bekannt ist! Allerdings liegt es in der freien Entscheidung der Unternehmen, welche Variante sie wählen. Daher sind von Seite der FDP keine gesetzlichen Eingriffe zu vertreten. Dennoch sehen wir eindeutig immer wieder Handlungsbedarf im Bereich des Datenschutzes und beim Missbrauch des Lastschriftverfahrens. Die FDP und auch ich als verbraucherpolitischer Sprecher stehen in besonders engem Kontakt zu den Banken, um an Sicherheitslücken zu arbeiten. Dies gelingt zum Beispiel sehr erfolgreich durch sich immer wiederholende Stichprobenkontrollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen und Ihnen ein bisschen das Unwohlsein vor den langen Texten auf der Rückseite der Lastschrift-Bons nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Michael Goldmann