Frage an Hans-Jürgen Zurbrüggen von Karl-Josef M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Zurbrüggen,
ist vorgesehen, die Tarifeinigung aus den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern nunmehr inhaltsgleich und ohne Zeitverschiebung auf den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen zu übertragen oder sind wieder Sonderopfer insbesondere bei der Beamtenschaft zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen

