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Hans-Joachim Otto
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Frage von Bastian B. •

Frage an Hans-Joachim Otto von Bastian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Otto,

angesichts der anstehenden Verschärfungen des Jugendschutzes, der im Raum stehenden Totalverbote gegen Computerspiele und der seit 1985 bestehenden Totalverbote vieler Horrorfilme möchte ich fragen, ob Sie sich in Ihrer Arbeit auch für weiter gehende bürgerliche Freiheitsrechte in den Medien einsetzen.

Das Familienministerium will automatische Indizierungen, die für Spielehersteller, Händler und Spielefans große Rechtsunsicherheit bringen. Indizierung macht den Erwerb eines Spiels für Erwachsene wesentlich schwerer. Deshalb war die USK-18-Freigabe besser als Indizierungen, denn es sollte bei Erwachsenenmedien über den Wegfall minderjähriger Kunden hinaus kein wirtschaftlicher Nachteil entstehen, weil sonst die Spiele nicht oder nur in verstümmelten Schnittversionen angeboten werden.

Würden Sie die meiner Meinung nach sinnvollen Verbesserungen bei Indizierungen mittragen?:

- Erlaubnis von abgesichertem Versandhandel und Online-Vertrieb, Altersprüfung nur einmal (kein "TAN-System" usw.). Ladenvertrieb so, dass Erwachsene die indiz. Medien wie andere Produkte auch kaufen können

- Beschränkung der Werbeverbote auf jugendtypische Medien, nicht mehr generell.

- Sicherheit für neutrale Berichterstattung (Spielezeitschriften) über und Beschäftigung mit indizierten Medien (Fan-Webseiten, Zusatzlevel-Downloads usw.)

- Vermeidung von Rechtsunsicherheit, die Medienanbieter und -nutzer u.U. an der Wahrnehmung ihrer Rechte hindert; hier insbes. keine automatischen Indizierungen

Der §131 greift bereits jetzt inakzeptabel in das Privatleben Erwachsener ein, mit den Verboten vieler Horrorfilme und einiger Spiele

- würden Sie eine Rücknahme des §131 auf den Stand vor 1985 mittragen, so dass Gewalt darstellende, aber nicht real verherrlichende Medien ("Tanz der Teufel", Manhunt usw.) nicht mehr verboten sind? Der Art1GG Menschenwürde darf sich nur auf echte Menschen beziehen, nicht auf Film- oder Computerfiguren!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Birke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich erlaube mir, auf meine bisherigen Antworten zu diesem Thema hinzuweisen, insb. zu den Fragen vom 07. und 09. Oktober 2007.

Grundsätzlich möchte ich diesen Antworten noch folgendes hinzufügen: Von weitergehenden gesetzlichen Verboten bestimmter Unterhaltungssoftware halte ich nichts. Diese Maßnahmen würden kein Mehr an Jugendschutz bringen, bevormunden allerdings erwachsene Bürger.

Der von Ihnen angesprochene Entwurf zur Reform des Jugendschutzrechts aus dem Bundesfamilienministerium ist laut Presseberichten vom Tisch.

Ihre Vorschläge finde ich interessant, ich werde sie bei meiner politischen Arbeit berücksichtigen. Welche Maßnahmen konkret umzusetzen sind, läßt sich pauschal allerdings nicht sagen. In den letzten Tagen sind einige wichtige Urteile im Bereich des Jugendmedienschutzrechtes gesprochen worden. Diese müssen nun zunächst sorgfältig ausgewertet werden. Denn der Rechtsrahmen - z.B. im Hinblick auf die Zulässigkeit bestimmter Altersverifikationssysteme oder die Verantwortlichkeit von Internet-Serviceprovidern - ist in Teilen sehr abstrakt formuliert und bedarf daher häufig der richterlichen Präzisierung.

Ich will allerdings nicht verhehlen, daß auch ich die aktuelle Entwicklung mit Sorge sehe. Natürlich ist und bleibt Jugendschutz eine wichtige Aufgabe der Politik, hier muß allerdings mit Augenmaß agiert und von populistischen Forderungen Abstand genommen werden. Selbstverständlich treten die FDP und auch ich ganz persönlich weiterhin gegen die Einschränkung medialer und kultureller Freiheit und für die Stärkung individueller Verantwortung ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto