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Hans-Joachim Fuchtel
CDU
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Frage von Robert K. •

Frage an Hans-Joachim Fuchtel von Robert K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

sind Sie auch der Auffassung, daß auch die derzeitigen Aktivitäten zur Einführung einer Gesundheitskarte neu überdacht werden müssten, auch hinsichtlich des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Bürger ?

Falls Gesundheitsdaten der gesamten Bevölkerung auf zentralen ( privaten oder behördlichen ) Servern gespeichert werden sollen, kann die Sicherheit solcher Daten von niemand in ausreichendem Maße gewährleistet werden.

Zahlreiche Datenverluste privater und öffentlicher Stellen in USA und Großbritannien und jüngst in Liechtenstein :-)) zeigen doch immer und immer wieder, daß dort, wo sensible und hochinteressante Daten gesammelt werden, grundsätzlich und systembedingt eine erhebliche Gefahr des Datenverlustes besteht, entweder zufällig/unbeabsichtigt oder durch gezielte Ausspähung, ganz zu Schweigen von den Begehrlichkeiten verschiedenster Interessengruppen, sobald solche Daten verfügbar sind.

Auch die Mautdaten sollten nie für andere Zwecke als die Mauterfassung verwendet werden, dasselbe wird uns mit den biometrischen Passdaten blühen, ebenso mit unseren Gesundheitsdaten.

Natürlich ist es für einen Staat oder eine Versicherung etc. verlockend, solche Daten auswerten zu können, doch es muß doch zuerst und absolut vorrangig das Bürgerinteresse berücksichtigt werden. Wer freiwillig seine Daten auf seiner Gesundheitskarte oder auf einem zentralen Server speichern lassen möchte, kann dies doch tun - es darf aber doch keinen Zwang hierzu geben, auch wenn dadurch Kosten nicht in dem Maße eingespart werden können, wie es vielleicht sonst möglich wäre. Vielleicht gibt es auch einen Bonus für all die Versicherten, die ihre Daten trotz vieler bedenken doch zentral speichern lassen wollen ?

Wie soll und kann die Politik denn sonst nach Ihrer Meinung das Mißtrauen der meisten Bürger in all diese staatlichen Speicher- und Überwachungsmaßnahmen jemals wieder abbauen ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kolb,

die gesetzliche Grundlage zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wurde bereits im Jahr 2004 gelegt. Die Verzögerung in der Einführung, die planmäßig 2006 erfolgen sollte, war insbesondere auch mit der Datensicherheit begründet. Datensicherheit steht für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte an oberster Stelle. Für uns gilt hier Sicherheit vor Schnelligkeit. Dennoch können Sie gewiss sein, dass die Verfahren, die derzeit im Rahmen von Modellvorhaben getestet werden, sicher und datenschutzrechtlich überprüft sind. Das Ziel der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist nicht der gläserne Patient, sondern die verbesserte Informationsplattform. Diese führt dazu, dass die Zusammenarbeit bei Behandlungsprozessen unterschiedlicher Leistungserbringer gefördert und damit Kosten im Gesundheitswesen gesenkt werden können. Darüber hinaus gibt es mehr Qualität der Behandlung, wenn zum Beispiel in der Apotheke alle Medikamente bekannt und damit Wechselwirkungen schneller erkannt und ausgeschlossen werden können. Die Möglichkeit, Notfalldaten auf der Karte zu speichern ermöglicht es in einer entsprechenden Akutsituation, sofort mögliche Allergien oder Notfallpräparate zu erkennen. Darüber hinaus besteht ein Vorteil in ihrer europaweiten Anwendung die den herkömmlichen Auslandskrankenschein ersetzt und eine unbürokratische Behandlung ermöglicht.

Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild versehen. Damit kann der Karteninhaber besser als heute identifiziert werden und Missbrauch zu Lasten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung können deutlich besser ausgeschlossen werden.

Die Mitbestimmung des Patienten ist im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte von zentraler Bedeutung. Patientinnen und Patienten haben nicht nur das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen, sondern bestimmen auch welche Daten gespeichert und für welchen Arzt zugänglich gemacht werden. Dieses ist eine wesentliche Komponente für die Patientenrechte und den Datenschutz. Der Zugang zur Karte ist mit einem Pin gesichert. Auch Ärzte und andere Leistungserbringer können die Daten auf der Karte nur dann einsehen, wenn sie über ein persönliche Geheimnummer zuzüglich zu einem Heilberufsausweis verfügen. Damit sind immer zwei Schlüssel für den Zugriff auf die Gesundheitsdaten erforderlich.

Vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Vorfälle können wir Ihre Unsicherheit nachvollziehen. Wir können an dieser Stelle nur um Ihr Vertrauen bitten, dass wir uns hier für die größtmögliche Datensicherheit einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB