
(...) Dem EU-Parlament geht und ging es nicht darum, dem ehemaligen Bundeskanzler Schröder den Mund verbieten oder sonst wie Grundrechte zu nehmen, sondern darauf hinzuweisen, daß bei der Bewertung seiner öffentlichen Äußerungen zu Rußlands Verhalten auf der Krim sein lukrativer Job bei Gasprom mitgedacht werden müßte. (...)