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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Stephan V. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Stephan V. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

meine Frage bzw. mein Hinweis an Sie ist vielleicht etwas ungewöhnlich. Im Zuge der Berichterstattung zum sogenannten NSU-Prozess sah ich einen Beitrag im Fernsehen, in dem die drei Pflichtverteidiger_innen von Beate Zschäpe vorgestellt wurden. Ich konnte es ehrlich gesagt nicht fassen, als ich die Nachnamen der Anwältin und ihrer zwei Kollegen las: Sturm, Stahl und Heer.

Ich neige wirklich nicht zu Verschwörungstheorien, aber es kann doch bitte kein Zufall sein, dass die Anwälte einer Nazi-Terroristin allesamt Namen tragen, die sofort mit NS-Propaganda in Zusammenhang gebracht werden können! Hat sich hier jemand einen geschmacklosen Witz erlaubt oder ist dies gar ein politisches Signal?

Ist Ihnen bekannt, mit welchem Verfahren die Pflichtverteidiger_innen ausgesucht wurden? Kann hierzu eine verantwortliche Person befragt werden?

Entschuldigen Sie bitte, falls Sie dies nur für ein Hirngespinst halten. Aber bei drei so doppeldeutigen Namen in einem derart wichtigen Prozess kann ich einfach nicht mehr an Zufälle glauben.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und beste Grüße,

Stephan Voß

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Voß.

Nein, ich weiß nicht, wer die Verteidiger und die Verteidigerin von Frau Tschäpe ausgesucht hat. Ich vermute aber, daß dies die Angeklagte selbst war.
Mir sind diese völlig unbekannt. Der Aufreihung gerade dieser Namen wurde auch schon von anderen aufgespießt. Wenn ich richtig erinnere, klang das in der ZDF-Heute-Show an. Aber allein die Ansammlung dieser Namen ist wohl kaum mit NS-Propaganda in Verbindung zu bringen.

Mit freundlichem Gruß

Ströbele