Frage an Hans-Christian Ströbele von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
man sagte mir in einem Gespräch das Bundestagsabgeordnete aus dem Status des "Abgeordnete/r-seins" heraus eine Schusswaffe bei sich tragen dürfen. Stimmt das?
MfG, Bartsch

Sehr geehrter Herr Bartsch.
Nein, das stimmt nicht. Auch Bundestagsabgeordnete brauchen einen Waffenschein, um eine Waffe tragen oder besitzen zu dürfen, und den bekommen sie nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen wie andere Bürger auch. Ich kenne auch keinen Bundestagsabgeordneten, der eine Pistole besitzt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele