Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Jedes EU-Land regelt das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis nach eigenen Vorschriften. Nationale Aufenthaltstitel wie ein Aufenthalt nach § 23a Aufenthaltsgesetz ermöglichen daher nicht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt eines anderen EU-Staates.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Sie sprechen tatsächlich den einzigen Fall an, in dem auch zukünftig die Mehrstaatigkeit nicht möglich sein wird: Beschränkungen durch den jeweiligen Herkunftsstaat.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

In Bezug auf die Anrechnung von Duldungszeiten wurden im Rahmen der Reform keine Änderungen vorgenommen. Für zukünftige Fälle wird die Anrechnung dadurch verbessert, dass die Ausbildungsduldung als Aufenthaltstitel ausgestaltet wird.

Hakan Demir
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.make-it-in-germany.com/de/arbeiten-in-deutschland/gefragte-berufe/pflegekraefte.

Hakan Demir
Antwort 19.01.2024 von Hakan Demir SPD

Bei der Frage der besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen sowie beim ehrenamtlichen Engagement sollen die Behörden vor Ort die Möglichkeit haben, den konkreten Fall in seiner Gesamtheit zu bewerten