Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Damit kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft wiedererlangt werden, ohne die neu angenommene Staatsbürgerschaft zu verlieren. Dabei muss aber beachtet werden, dass für ehemalige Deutsche die gleichen Voraussetzungen gelten wie für alle anderen Ausländer:innen auch.

Frage von Aleyna T. • 21.05.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen

Frage von Bernd B. • 19.05.2023
Hakan Demir
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SPD
• 22.05.2023

Wenn ein:e Ausländer:in in Vollzeit arbeitet, aber zu wenig Geld verdient und deswegen aufstocken muss (also Sozialleistungen bezieht), weil er / sie nicht für den eigenen Lebensunterhalt für sich (und die Familie) aufkommen kann, so kann diese Person trotzdem eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben

Hakan Demir
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SPD
• 21.05.2023

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.05.2023

Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen

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