Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.08.2023

Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 29.08.2023

Ein paar Wochen nach dem Kabinettsbeschluss werden die Gesetzesentwürfe dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet. Dann folgt die Beratung in den Ausschüssen, Sachverständigenanhörungen, Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen und schließlich die 2./3. Lesung.

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