
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
©Max Neudert
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.
Ein paar Wochen nach dem Kabinettsbeschluss werden die Gesetzesentwürfe dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet. Dann folgt die Beratung in den Ausschüssen, Sachverständigenanhörungen, Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen und schließlich die 2./3. Lesung.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.
Wenn Sie aber die Voraussetzungen für eine reguläre Einbürgerung erfüllen, kann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und bei Einbürgerung die jetzige Staatsbürgerschaft behalten werden.
Wenden Sie sich gerne an eine Migrationsberatungsstelle für Erwachsene in Ihrer Kommune. Dort werden weitere Fragen zu Ihrem konkreten Fall beantwortet.