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Hagen Reinhold
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Frage von Stephan E. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrter Herr Reinhold,

ich bin selbst von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater. Nach einer Trennung der Eltern werden Kinder Opfer von psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt.
Deutsche Behörden dulden den Missbrauch der Kinder meist.
In meinem konkreten Fall wirken Jugendämter und Gerichte dabei mit und tragen zum Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung bei. Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden (Art. 18 UN-Kinderrechtskonvention). Ich habe den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist. 1300 Studien und Forschungsergebnissen waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen. Warum tut die deutsche Politik nichts?
Warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand?

Mit herzlichen Grüßen
Stephan E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 1. April 2022. Durch  zahlreiche Zuschriften und die durch die aktuelle Situation zahlreichen vorzubereitenden Entscheidungen, hat sich meine Antwort auf Ihre Zuschrift erheblich verzögert. Hierfür bitte ich um Entschuldigung.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich als dreifacher Vater weiß, wie schön es ist, eigene Kinder zu haben und aufs Leben vorbereiten zu können. Eine Trennung der Eltern ist wohl für jedes Kind und die Eltern ein einschneidendes Erlebnis. Freie Demokraten sehen das, wir leben mit Ihnen und vielen anderen Familien in einer Gesellschaft. Wir schweigen hierzu nicht. Es ist schade, dass Sie das anders sehen.

Ich bin der Auffassung, dass der Gesetzgeber Eltern mit den richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in ihrem Wunsch unterstützen sollte, auch nach Trennung oder Scheidung gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Denn es ist das Beste für Kinder, wenn sie auch nach Trennung oder Scheidung von beiden Elternteilen weiterhin in ihrem Alltag begleitet werden. Insoweit folgen wir Freie Demokraten der UN-Kinderrechtskonvention und der WHO, die Eltern-Kind-Entfremdung als schwere Beeinträchtigung ansieht. Kinder brauchen Bindungskontinuität und sollten nicht in Loyalitätskonflikte gestürzt oder von einem Elternteil entfremdet werden.

Der Koalitionsvertrag beinhaltet gute Ansätze für die dringend notwendigen Reformen des Familienrechts, auf die es aufzubauen gilt. Zum Beispiel soll allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht und die dafür erforderlichen Bedingungen geschaffen werden. Im Unterhaltsrecht sollen die Betreuungsanteile nach der Scheidung besser berücksichtigt werden, ein wichtiger Schritt für eine gleichberechtigtere Elternverantwortung.

Zudem müssen Familienrichterinnen und -richter stets in der Lage sein, eine Entscheidung zu treffen, die nicht dem Kindeswohl widerspricht. Auch etwaige Beeinflussungen des Kindes durch einen Elternteil müssen Richter erkennen können, da ihre Entscheidungen weitreichende Folgen für das weitere Leben des Kindes haben kann. Daher werden wir einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankern, damit sie nicht nur über fundierte Kenntnisse im materiellen Familienrecht und Familienverfahrensrecht, sondern auch Kompetenzen auf den Gebieten der Psychologie und Pädagogik verfügen und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult sind.

Seien Sie versichert, dass ich mich für die Modernisierung des Familienrechts mit Nachdruck einsetzen werde.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Ihr Hagen Reinhold