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Frage von Sandra B. •

Frage an Günter Gloser von Sandra B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Gloser,

die Hebammenversorgung soll demnächst neu geregelt werden, ein Gesetzentwurf liegt vor (BT-Drs. 17/9369). Aus Sicht der Eltern und Hebammen aber lässt dieser Entwurf viele Fragen offen.

Was sagen Sie dazu, dass

• anstatt von präventiven Hebammenaufgaben zur Primärversorgung junger Frauen, für Schwangere, Gebärende und junge Mütter im Gesetz zu sprechen, wie vor 100 Jahren von „Feststellung der Schwangerschaft“ und „Übertragungsrisiko von Karies“ die Rede ist?
• nicht alle Kinder bei der Geburt Anspruch auf Hebammenleistungen erhalten sollen. Muss die außerklinische Versorgung von Babys während und nach der Geburt weiterhin unentgeltlich geleistet werden?
• weiterhin Informationen für Eltern dem Zufall überlassen werden z. B. über Vor- und Nachteile von Geburtsstellungen, über Geburtsorte, gesundheitlichen Schutz vor Stress, zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit, zum Schutz vor Drogen aller Art?
• dass wir fordern, dass Hebammen Haushaltshilfe vor und nach der Geburt, Hilfsmittel (z. B. Stützgurte) und kurzfristiges Beschäftigungsverbot zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit verordnen können sollten?

Was wir brauchen, ist eine weitsichtige Politik, die der Situation von werdenden Eltern angemessen ist und auf den Abbau der strukturellen Benachteiligungen des Hebammen-berufes zielt. Der jetzige Entwurf jedoch schreibt die Vormachtstellung der klinischen Geburtsmedizin fort, anstatt die Familiengründungsphase und die damit verbundene Hebammengeburtshilfe adäquat zu gewichten.

Wir hoffen, dass Sie im Interesse der Eltern in Ihrem Wahlkreis nötige Nachbesserungen anregen und mitgestalten und dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung die Stimme verweigern. Gerne schicke ich Ihnen bei Interesse eine ausführliche Stellungnahme der bundesweit vernetzten Elterngruppen zu, in der wir die fehlenden, fehlerhaften oder unklaren Punkte des Entwurfs benennen und begründen.

Mit freundlichem Gruß,
Sandra Biebl
für mamaprotest

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Biebl,

vielen Dank für Ihre Fragen. Bei der Diskussion des von Ihnen angesprochenen Gesetzesentwurfs haben Anhörungen mit Interessenvertretern aus den verschiedensten Bereichen stattgefunden. Meine Fraktion hat dabei alle Stellungnahmen für ihre Meinungsbildung berücksichtigt.

Wir stimmten dem Vorschlag zu, die Paragraphen aus der Reichsversicherungsordnung auf Deutsches Recht zu übertragen. Einige der Leistungsansprüche sind in diesem Zusammenhang modernisiert worden. Die Entscheidung wurde mit einem breiten Konsens zwischen den Fraktionen getroffen.

Allerdings entspricht das Gesetz zur Pflegereform insgesamt nicht meiner Vorstellung von solidarischer Gesundheitspolitik. Daher werde ich dem Entwurf nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser