Frage an Gudrun Kopp von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die offizielle Begründung zur Diätenerhöhung lautet:
Der Gesetzesentwurf sieht folgende Änderungen vor:
Die Abgeordnetendiäten sollen in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister kleiner Städte und Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden. Danach erfolgt eine Koppelung: Steigt die Vergütung von Bürgermeistern und einfachen Bundesrichtern, erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung, die jedoch jedes Mal vom Bundestag beschlossen werden muss.
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Sehr geehrter Frau Kopp,
bei Diskussionen über obige Begründung der beabsichtigten Diätenerhöhung tauchten in meinen Kursen (bei CfAe) folgende Fragen auf:
Wer legt eigentlich die Vergütung der Bürgermeister fest?
In welcher Form ist die Vergütung der Bürgermeister gekoppelt an die Besoldung der ihnen unterstellten Beamten und Öffentlich Bediensteten?
Wie viele Beamte (einschließlich pensionierte Beamte) sitzen derzeit als Abgeordnete im Bundestag?
Wie viele Öffentlich Bedienstete (einschließlich verrentete Öffentlich Bedienstete) sitzen derzeit als Abgeordnete im Bundestag?
Wer legt eigentlich die Vergütung der "einfachen Bundesrichter" fest?
Mit der Bitte um Antworten, welche nicht ausschließlich im Verweis auf andere Info-Quellen besteht und Dank im Voraus:
Carl Finger
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Sehr geehrter Herr Finger,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Vergütung von Bürgermeistern bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht, sie orientiert sich meist am jeweiligen Landesbesoldungsgesetz und variiert zudem mit der Größe der Kommune.
Auch die Vergütung der dem Bürgermeister unterstellten Beamten und öffentlich Bediensteten bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Zu ihren Fragen nach der Anzahl beamteter und öffentlich Bediensteter MdBs liegen keine Angaben vor. Sie können jedoch die Berufsstatistik der Abgeordneten unter http://www.bundestag.de/mdb/statistik/index.html und die Lebensläufe der einzelnen MdBs unter http://www.bundestag.de/mdb/bio/index.html nachlesen.
Die Besoldung von Bundesrichtern erfolgt durch Bundesgesetz (Bundesbesoldungsgesetz).
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben.
Freundliche Grüße,
Gudrun Kopp, MdB