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Gudrun Kopp
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Frage von Carl F. •

Frage an Gudrun Kopp von Carl F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kopp,

immer wieder wird in der überregionalen Presse der Verdacht geäußert, daß einzelne Stadtwerke Preiserhöhungen für Strom und/oder Gas, welche sie mit dem Lieferanten aushandelten, zeitlich viel schneller an die örtlichen Verbraucher weiter reichen als Preissenkungen. So berichtete vor einiger Zeit auch die Lippische Landeszeitung.
Der GF der (nicht privatisierten) Stadtwerke Bad Salzuflen beantwortete eine Anfrage zu "den Termindifferenzen bei der Weitergabe von Preiserhöhungen resp. Preissenkungen" wie folgt: nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzendem (einem Lehrer) könne er keine Auskunft erteilen (Begründung: Datenschutz).

Meine Fragen an Sie lauten:
(1) Sind Sie der Auffassung, daß die Stadtwerke Bad Salzuflen dem Bürger transparent machen sollen, ob die Weitergabe von Preiserhöhungen zeitlich schneller erfolgt als die Weitergabe von Preissenkungen?
(2) Teilen Sie meine Auffassung, daß die Antwort auf diese Frage (1) von öffentlichem Interesse ist?
Falls Sie die zweite Frage mit Ja beantworten, bitte ich ausdrücklich um Beantwortung in diesem Portal.

Mit freundlichem Gruß und Dank im Voraus

Carl Finger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Finger,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sehr wichtigen Thema.

Die FDP ist grundsätzlich für ein Höchstmaß an Transparenz, um dem Bürger eine breite Wissensbasis für seine Entscheidung zu ermöglichen. Das gilt insbesondere auch für das aktuell stark diskutierte Thema der Weitergabe von Preisenkungen bei Strom und Gas. Gründe für eine verzögerte oder aufgeteilte Weitergabe von Preissenkungen sollten von den Versorgern dargelegt werden. Nur so kann die notwendige Transparenz für die Bevölkerung erreicht werden.

Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof 160 sächsischen Verbrauchern recht gegeben, die gegen eine Erhöhung ihrer Gaspreise geklagt hatten. Das oberste Gericht hat darauf hingewiesen, dass Gasversorger bei Tarifkunden ohne Sondervertrag von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen. Angesichts der stark gesunkenen Ölpreise, denen die Gaspreise bekanntlich mit einiger Verzögerung folgen, verfügen Gaskunden mit diesem Urteil über eine Möglichkeit, auch Gaspreissenkungen durchzusetzen.

Die wirkungsvollste Preiskontrolle übt jedoch Wettbewerbsdruck aus, das heißt, die Möglichkeit jedes Kunden mit dem Wechsel zu einem billigeren Versorger zu drohen. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für bessere Marktzugangsmöglichkeiten gerade neuer und konzernabhängiger Anbieter ein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zuhaben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp, MdB