(...) Das Grundgesetz gilt nach dem geänderten Artikel nun so lange, bis eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Die Mehrheit im Bundestag weigert sich, den Entwurf einer solchen Verfassung vorzubereiten, so dass das Grundgesetz einfach in Kraft bleibt. Wir hatten schon einmal einen Verfassungsentwurf erarbeitet und im Bundestag vorgelegt. (...)
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