(...) hat mich erreicht. Natürlich könnte das Gesetz geändert werden, aber das will die Mehrheit im Bundestag nicht. Notfalls müssten Sie allein oder mit anwaltlicher Hilfe eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen, um unverzüglich Geld ausgezahlt zu bekommen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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