(...) man beruft sich darauf, dass die Vertragspartner Anspruch darauf haben, dass ihre Daten nicht bekannt werden, insbesondere nicht der Konkurrenz. Und dann wird argumentiert, dass die Interessen der Öffentlichkeit dahinter zurückstehen müssen. Das kann man allerdings auch gänzlich anders sehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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