
(...) Bei den Renten für Menschen, die die DDR vor 1990 verlassen haben, werden die im Osten zurückgelegten Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (das es seit langem in der Bundesrepublik gibt) oder aber nach dem Rentenüberleitungsgesetz (das im Zuge der Einheit Deutschlands geschaffen wurde) berechnet. (...)