
(...) In Deutschland stellt das Söldnerdasein meines Wissens nach wie vor keinen eigenen Straftatbestand dar, die UN-Söldnerkonvention von 1989 wurde bis heute nicht ratifiziert. Juristisch belangt werden können diese Personen nur über ihre „Taten“: Völkermord, Mord, Totschlag, Raub etc. (...)