
(...) Selbstverständlich muss die Bundesanwaltschaft meines Erachtens jetzt ein Ermittlungsverfahren einleiten, und zwar gegen den Chef der NSA sowie wichtige Mitarbeiter und ggf. sogar gegen den Präsidenten der Vereinigten Staaten, wenn er es angeordnet haben sollte oder davon wusste und nichts dagegen unternommen haben sollte. (...)