(...) Dabei ging es uns darum, zusätzliche Zahlungen für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe an die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ermöglichen. Dafür haben wir in Kauf genommen, dass andererseits geregelt wurde, dass der Bundesrechnungshof seine Informationen erst herausgeben darf, wenn der Bundestag sich mit seiner Kritik befasst hat. Es gibt diesbezüglich kein Verbot, sondern nur eine zeitliche Verschiebung. (...)
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