
(...) Im Art. 146 GG war vor der Herstellung der Deutschen Einheit geregelt, dass bei Herstellung der Deutschen Einheit eine Verfassung durch Volksentscheid anzunehmen ist. Statt diesen Auftrag zu erfüllen, haben CDU, CSU und SPD das Grundgesetz geändert und nur noch geregelt, dass das Grundgesetz abgelöst wird, wenn durch einen Volksentscheid eine Verfassung angenommen wird. (...)