
(...) Im Verstaatlichungsgsetz ist die Reprivatisierung geregelt. Wir forderten, dass die Reprivatisierung erst stattfinden darf, wenn durch Gewinnabführungen und die Reprivatisierung selbst das Geld mit den üblichen Zinsen an den Staat zurückfließt, das vorher zur Verfügung gestellt wurde. Wir wiesen darauf hin, dass es undenkbar sei, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zunächst herangezogen werden und dann nicht sämtliches Geld mit den üblichen Zinsen zurückerhielten. (...)