(...) das Problem bei Volksabstimmungen besteht dahingehend, dass fast alle Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlicher meinen, dass dazu das Grundgesetz geändert werden müsste. Dafür bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag, die in den vergangenen Jahren und wohl auch künftig ohne die CDU nicht zu erreichen sein wird. (...)
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