
(...) das Problem bei Volksabstimmungen besteht dahingehend, dass fast alle Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlicher meinen, dass dazu das Grundgesetz geändert werden müsste. Dafür bedarf es einer 2/3-Mehrheit im Bundestag, die in den vergangenen Jahren und wohl auch künftig ohne die CDU nicht zu erreichen sein wird. (...)