(...) Den Spitzensteuersatz von 53% würde ich nur für jenen Betrag ansetzen, der über einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr liegt. Bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr fände bei mir eine Entlastung statt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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