
(...) einen Misstrauensantrag gegen Abgeordnete gibt es nicht. Das ist auch besser so, weil es sonst regelmäßig während der Legislaturperiode zu erheblichen Auseinandersetzungen käme, und zwar aus ganz unterschiedlichen Motiven, aber bei der nächsten Bundestagswahl entscheiden Sie und andere, wen Sie in den Bundestag wählen und wen nicht. (...)