
(...) Selbstverständlich ist für eine Entscheidung über die Beibehaltung des Amtes des Bundespräsidenten kein rechtskräftiger Abschluss irgendwelcher Verfahren erforderlich. (...) Er hat nicht mehr die Souveränität ein offenkundig grundgesetzwidriges Gesetz nicht zu unterzeichnen, wozu ein Bundespräsident verpflichtet ist und was sein Vorgänger dreimal getan hat. (...) Der Bundesregierung passt zurzeit eine Neuwahl des Bundespräsidenten nicht. (...)