
(...) Fraglich ist indes, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, wenn sie nur konsequent angewendet würden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter sind bereits bislang verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Kindesmissbrauch den vorhandenen Verdachtsmomenten konsequent nachzugehen. (...)