
(...) Offensichtlich haben Sie eine Frühberentung beantragt und deshalb eine Rente mit Abzügen erhalten. Das Gesetz, wonach man mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren ohne Kürzung in Rente geben kann, liegt noch nicht einmal im Entwurf vor, ist noch nicht beraten, geschweige denn verabschiedet. Außerdem soll das sukzessive angehoben werden, und zwar auf das Lebensalter von 65 Jahren. (...)