Frage an Gregor Gysi von Hartmut K. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
mein Name ist Dipl.-Ing.Hartmut Klemm,bin 64 Jahre alt und werde am 01.04.2008 Rentner mit Anspruch auf AAüG gemäß Feststellungsbescheid vom 15.02.2001. Zum aktuellen Rentenurteil betreffs Anerkennung der Jahres-/ Bergmannsprämie während der Zeit der Zusatzversorgung (Urteill B4 RS 4/06 R) besteht für mich und viele.andere Arbeit- nehmer folgender Sachverhalt: Mein damaliger Arbeitgeber,das Brennstoffinstitut Freiberg - ein "VEB",wurde am 29.06.1990 in die Firma Deutsches Brennstoff- institut GmbH umgewandelt.Der Eintrag ins Handelsregister er- folgte am 14.11.1990.
Meine Frage:
War zu einem für mich sehr wichtigen Stichtag,dem30.06.1990 mein Arbeitgeber noch ein "Volkseigener Betrieb",verbunden mit der Annahme,dass erst der 14.11.1990 (Eintrag ins Handelsre- gister) als rechtsverbindliche Umwandlung in eine GmbH seine Gültigkeit hat?
Mit freundlichen Grüssen
H.Klemm
Anmerk.: gemäß BSG Gesetz v. 09./10.04.2002
Der Arbeitnehmer muß für eine zusätzliche Anerkennung der o.g. gezahlten Prämien bei der Rentenberechnung am 30.06.1990 in einem "VEB" beschäftigt gewesen sein (Sieger-Justitz)!!!!!!!
Die Währungsunion war am 01.07.1990,folglich mußten die Betriebe reagieren.Bis zur Deutschen Einheit im Oktober 1990 herrschte in dieser Zeit" fast "eine gesetzlose Zeit (meine Meinung)in der noch DDR.

