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Frage von Viktor G. •

Frage an Gregor Gysi von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,

sehen Sie eine Handhabe gegen die Willkür und Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Programme?

Laut BVerfGG § 31 binden die Entscheidungen des BVerfG alle Gerichte.

Nun behauptet das OVG Münster am 12.03.15:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/14_150312/index.php
"Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks"

Damit setzten sich die OVG Richter über die bindende Rechtsprechung des BVerfG hinweg. So u.a. bezüglich der nicht vorhandenen Gegenleistung und keinem Leistungsaustausch auf Grund des zweiten Rundfunkurteils des BVerfG http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/81-BVerfG-Az-2-BvF-168,-2-BvR-70268-2.-Rundfunkentscheidung-Taetigkeit-der-Rundfunkanstalten.html , mit der Folge: die ö.-r. Anstalten zahlen keine Umsatzsteuer. Die Sendungen sind danach kostenlos. Es wird die Gesamtveranstaltung auf Grund der Zusammenarbeit der Anstalten, des Finanzausgleichs, der gemeinsamen Finanzierung des ZDF und der Unbeschränktheit der Reichweite der Sendungen einer Landesanstalt finanziert.

Zu einer Gegenleistung gehören immer zwei dazu. Eine aufgedrängte Leistung ist Nötigung.

Die Typisierung des OVG Münster, bei der durch die Nichtdifferenzierung zwischen den Nutzern und Nichtnutzern der ö.-r. Progr. die Gruppen komplett zusammenfallen und das wegblenden der vielfältigen Verwendung der Multifunktionsbildschirme mit Internetanbindung für Internetinhalte inkl. Filmdienste, Online-Zeitungen und das Leugnen der DVD/Blu-ray und Spiel-Konsolen Verwendung machen die Typisierung zu einer Spekulation mit der Unterstellung der Nutzung einer mehrfach redundanten ö.-r. Option.

Die komplette Abschaffung der willentlichen Komponente, die Auflösung des besonderen Vorteils bei der Abgabenart "Beitrag" durch Belastung der Allgemeinheit anstatt der Nutzer sind ein Verstoß gegen die Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG).

Freundliche Grüße
Grund

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Grund,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. März. Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Rechtsweg eingeschlagen um bis zum Bundesverfassungsgericht vorzudringen. Wir sollten abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Ich kann Ihre Verunsicherung aber gut verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gregor Gysi

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