(...) Aus der Auswertung der Kleinen Anfrage folgt jedenfalls, dass eine pauschale Rückkehr zu den Rechtspositionen des FRG für alle von der Umstellung betroffenen nicht möglich ist. Dies würde nur neue Verärgerung bei denen schaffen, die durch die Umstellung vom FRG zum RÜG begünstigt wurden. (...)
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