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Gisela Piltz
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Frage von Günter F. •

Frage an Gisela Piltz von Günter F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Piltz,

ich möchte mich mit einer Bitte um Auskunft an Sie wenden.
Im Rentenbescheid vom 13.08.05 werde ich verpflichtet innerhalb der Krankenversicherung einen Anteil von 0,5% für Krankengeld zu zahlen. Da ich aber Rentner bin, habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld. Ich finde, es besteht ein elementarer Verstoß gegen das Versicherungsprinzip, wenn ich einen Beitrag zahlen muss, ohne je ein Recht auf Leistung zu haben. Am 18.08.2005 habe ich Widerspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt bis das Musterverfahren eine höchstrichterliche Klärung herbeiführt. Wie ist der gegenwärtige Stand, der Widerspruch ist ja nun schon über zwei Jahre her. Bei Rentnern ist die Erlebenszeit doch schon eingeschränkt. Leider konnte mir Ihre Kollegin A. Tillmann absolut keine faktische Auskunft geben (ich glaube die Antwort war ohne jedes persönliches Interesse der Klärung)

Mit freundlichen Grüssen
Dipl Ing (FH) G. Freitag

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Freitag,

es ist zutreffend, dass Rentner nicht vom ermäßigten Beitragssatz gem. § 243 SGB V profitieren, obwohl sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Altersteilzeitler im Blockmodell hingegen profitieren vom ermäßigten Beitragssatz. Allerdings läuft die Altersteilzeit 2010 aus.

Die gegenwärtige Rechtslage ist mit dem Wortlaut des § 243 SGB V nur schwierig zu ver­einbaren.

Die FDP setzt sich daher für eine Neuordnung des Rechts der Krankenkassenbeiträge ein.

Allerdings wird der Beitrag der Rentner als Solidarbeitrag verstanden. Zu berücksichtigen ist, dass Rentner nur den halben Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen. Die andere Hälfte des Beitrags wird unmittelbar von den Beitrags­zahlern zur Rentenversicherung erbracht. Zudem werden die Rentner über die Kranken­versicherungsbeiträge der aktiven Beitragszahler finanziert, da die Beiträge der Renten­versicherung und der Rentner zusammen auch noch nicht die für Rentner entstehenden Leistungsaufwendungen decken.

Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass etwa Betriebsrentner den vollen Beitragssatz zur GKV zu entrichten haben, dann ist die Situation der Rentner der Rentenversicherung im Vergleich recht gut.

Das angesprochene Problem zeigt, dass das Recht der Krankenversicherungsbeiträge für Ruheständler nicht nur unsystematisch, sondern eventuell auch verfassungswidrig ist. Wäh­rend für Renten aus privaten Verträge gar keine Krankenversicherungsbeiträge in der Aus­zahlungsphase anfallen, zahlen Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung den halben Beitragssatz und Betriebsrentner den vollen Satz. Vor dem Verfassungsgericht sind wegen dieser Schlechterstellung mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.

Ich kann Ihre Verwunderung über das Recht der Krankenversicherungsbeiträge daher gut nachvolllziehen. Die FDP will es daher vereinfachen und gerechter gestalten. Näheres dazu finden Sie auch in den Informationen zu dem Gesundheitsmodell der FDP ( http://www.gesundheit.fdp.de ).

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB