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Gisela Piltz
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Frage von Manuel K. •

Frage an Gisela Piltz von Manuel K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Fr. Piltz,

aus dem Plenarprotokoll der 97.ten Sitzung am 10. Mai 2007 geht hervor, dass Sie sich mit Ihren Kollegen beraten haben bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG).

Wann glauben Sie wird diese Drucksache entgültig als Gesetz verabschiedet, da der Gesetzesentwurf bereits auf 1.ten August datiert in Kraft hätte treten können.

Mit freundlichen Grüßen

M. Klarmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Klarmann,

innerhalb der Bundesregierung besteht derzeit noch Unklarheit hinsichtlich der geplanten Anhebung der Sätze im BAföG. Wann die Bundesregierung hier zu einer Einigung kommen wird, entzieht sich der Kenntnis der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich gegebenenfalls an Ihren Wahlkreisabgeordneten aus einer der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Die Haltung der FDP zum vorliegenden Gesetzentwurf, die ich Ihnen nachfolgend kurz darstellen möchte, zeigt zudem einige Schwachstellen des Gesetzesvorhabens auf.

Der Zugang zu Wissen ist für eine moderne Gesellschaft überlebenswichtig. Manches Studium scheitert daran, dass die Einkommenssituation des Studierenden-Elternhaus keine oder nur eine geringe Förderung nach BAföG zulässt. Insbesondere Studierende die knapp an oder über der Schwelle zur Unterstützung stehen, befinden sich in einer höchst prekären Situation. Abgesehen von den meist sehr geringen Eigenmitteln, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen sind diese Studierenden im hohen Maße von der Bereitschaft der Eltern zur finanziellen Unterstützung abhängig. Gerade deswegen ist die Umstellung der Bewilligungskriterien unter Einbeziehung einer stärkeren elternunabhängigen Komponente voran zu treiben.

Viele Studierende lassen sich durch Fehleinschätzungen hinsichtlich der erwartbaren Kosten und Rückzahlungsmodalitäten verunsichern und schrecken von der Aufnahme eines Studiums zurück. Um dem entgegenzuwirken, soll den Hilfe suchenden Studierenden noch vor der Aufnahme des Studiums die Erstellung "maßgeschneiderter" Finanzierungspläne angeboten werden. Hierfür ist das gesamte Spektrum der öffentlichen und privaten Unterstützungsleistungen (BAföG; Darlehen; Stipendien) heranzuziehen. In diesem Zusammenhang sind die von Bundes- und Landesebene angebotenen Studiendarlehen, Kredite und die Förderung durch Stipendien in ihrer Wirkung zu untersuchen und zu optimieren.

Durch die Vernetzung unterschiedlicher Hilfe- und Finanzierungsangebote wird sichergestellt, dass Studentinnen und Studenten ihr Hauptaugenmerk dem akademischen Vorankommen schenken können und nicht durch widrige Lebensumständen von der Erlangung des angestrebten Abschlusses behindert oder abgehalten werden. Entscheidend ist, dass die individuellen Erfordernisse des einzelnen Studierenden in Blick auf Studiensituation und das Lebensumfeld (u. a. Baby-BAföG) stärker als bislang berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB