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Gisela Piltz
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Frage von Frank H. •

Frage an Gisela Piltz von Frank H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Piltz,

können Sie eigentlich mal auf eine einfache Frage eine einfache Antwort geben und sich nicht immer in langen Ausreden verstricken - das ist langsam einfach nur peinlich...

Also hier die Fragen, die bereits mehrfach schon aufgekommen sind:
1. Aus welchem Grunde wurde der Änderungsantrag in den Innenausschuss gebracht?
2. Haben Unternehmen und Lobby-Verbände bei Ihnen vorgesprochen und hatten diese Einfluss auf die Entscheidung der neuen Vorlage?
3. Ist es Ihnen nicht peinlich, dass eine Abstimmung vor ca. 25 Mitgliedern des Bundestages durchgeführt wird ?

Halten Sie keine Reden ans Volk mit belanglosen Dialogen - bzw. Monologen...antworten Sie einfach auf einfache Fragen mit wenigen Worten...

Vielen Dank

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Held,

zur Ihrer Frage, warum ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen Haltungen innerhalb der Koalition erzielt wurde, verweise ich auf meine Antworten auf vorherige Fragen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 16. November vergangenen Jahres veröffentlicht und war im Internet als Bundestagsdrucksache ab 2. Dezember 2011 verfügbar. Die 1. Lesung des Gesetzes fand im Bundestag am 26. April 2012 statt. Diese war wie alle Plenardebatten im Deutschen Bundestag öffentlich. Dass die internen Koalitionsberatungen nicht öffentlich geführt werden, also die Gespräche der mit dem Gesetz befassten Abgeordneten, ist wohl nicht ungewöhnlich. Die Ergebnisse der Koalitionsgespräche und die darin vereinbarten Kompromisse für Änderungen wurden in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dem Innenausschuss am 15. Juni 2012 übersandt. Die Übersendung erfolgte wie üblich durch die zuständigen Sprecher der beiden Koalitionsfraktionen. Die Behandlung in Ausschuss am 27. Juni 2012 war bereits bei der Erstellung der Ausschusstagesordnung am 13. Juni 2012 den Obleuten aller Fraktionen bekannt. Die Befassung im Plenum am 28. Juni 2012 wurden nach den Regeln der Geschäftsordnung der Bundesregierung mit Zustimmung aller Fraktionen, auch der Oppositionsfraktionen, am 14. Juni beschlossen, ebenso, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden sollten. Insofern kann von einem von den üblichen Beratungsabläufen im Bundestag abweichenden Verfahren wirklich nicht die Rede sein.

Die zwischen allen Fraktionen im Deutschen Bundestag vereinbarte Debatte zu Protokoll entspricht den parlamentarischen Gepflogenheiten ebenso wie der Geschäftsordnung des Bundestags und ist keinesfalls ein Beweis von Arbeitsverweigerung. Debatten um „leere Ränge“ im Plenum sind nicht neu. Auf der Website des Bundestags finden Sie unter http://www.bundestag.de/service/faq/abgeordnete.html#frage7 eine kurze Erläuterung, warum nicht immer alle Abgeordneten im Plenum anwesend sind. Dass in dem konkreten Fall die meisten Abgeordneten wohl keine (dienstlichen) Verpflichtungen wahrgenommen haben, sondern Fußball geschaut haben, ändert nichts daran, dass es unzutreffend ist, anzunehmen, dass erst die Plenardebatten den einzelnen Abgeordneten dazu dienen, sich spontan für ihre Stimmabgabe zu entscheiden. Vor den Plenardebatten findet erst in den Fraktionen, ggf. auch in der Koalition, und dann in den Ausschüssen die entscheidende Befassung statt. In meiner vorigen Antwort habe ich bereits dargelegt, dass die FDP-Fraktion regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen innerhalb der Koalition informiert wurde und darüber auch demokratisch abgestimmt hat.

Auch wenn die parlamentarische Entscheidungsvorbereitung in Form von vorbereitenden Gesprächen, ob mit Befürwortern, Gegnern oder auch unabhängigen Sachverständigen, nicht öffentlich ist, lasse ich Sie gerne wissen, dass ich persönlich mit keinem Unternehmen und keinem Lobbyverband Gespräche zum Bundesmeldegesetz geführt habe. Stellungnahmen, die im Innenausschuss des Bundestags eingingen und allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wurden, habe ich erhalten, sowohl von verschiedenen Verbänden als auch von Behörden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz